ACHTUNG!
Jeder regulär Studierende der Universität Mannheim (keine Promotionsstudierende, beurlaubte Studierende, Gasthörer oder Seniorenstudierende) kann pro Semester an einem Sprachkurs kostenlos teilnehmen. Studierende, die sich während des Semesters exmatrikulieren sind davon ebenfalls ausgenommen und müssen den ermäßigten Preis bezahlen. Die regelmäßige Teilnahme am Kurs (d.h. es darf nicht mehr als 4 Unterrichtseinheiten gefehlt werden, i. d. Regel 2 Mal) ist für einen kostenlosen Kurs zwingend notwendig. 1 Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Bei nicht Erscheinen oder mangelnder Anwesenheit ist der Sprachkurs in voller Höhe zu bezahlen. Ausgenommen sind Fehlzeiten wegen Krankheit nach Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer ärztlichen Bescheinigung. Für Wochenendsprachkurse gilt absolute Anwesenheitspflicht. *
* Die Anzahl der Plätze ist auf 1500 begrenzt. Es gilt der Eingang der Anmeldungen.
Weitere Sprachkurse können belegt werden, müssen aber in voller Höhe bezahlt werden. Für reguläre Sprachkurse beträgt die Kursgebühr zur Zeit für Studierende 56 Euro.
Auch im kommenden Semester wird dieses Angebot durch die IT-Kurse erweitert. Für regulär Studierende der Universität Mannheim (keine Promotionsstudierende, beurlaubte Studierende, Gasthörer oder Seniorenstudierende) werden 340 Plätze finanziert. Hier besteht absolute Anwesenheitspflicht.
Jeder regulär Studierende der Universität Mannheim kann somit an einem Sprachkurs oder IT-Kurs pro Semester kostenlos teilnehmen. Es gilt der Eingang der Anmeldungen.
Für alle anderen Kursen haben die Studierenden der Universität Mannheim das bei den einzelnen Kursen angegebenen Teilnahmeentgelt zu zahlen.
Studierende auf der Warteliste müssen generell den Kurspreis bezahlen, wenn sie nachrücken! Einen kostenlosen Kurs erhält man nur, wenn man innerhalb des Kontingents einen regulären Platz erhalten hat.
Teilnahmeentgelte
Studierende der Universitäten Heidelberg und anderer bundesdeutschen Hochschulen, Schüler/innen, Azubis, Mitglieder der Universität und des Studentenwerks Mannheim sowie ABSOLVENTUM- Mitglieder zahlen das bei den einzelnen Kursen angegebeneTeilnahmeentgelt.
Andere zahlen das entsprechend doppelte Teilnahmeentgelt.
Für reguläre, Kompakt und Wochenendsprachkurse beträgt die Kursgebühr für Studierende, Schüler/innen, Azubis, ABSOLVENTUM Mitglieder, Mitarbeiter der Universität Mannheim und des Studentenwerkes 56 Euro.
Externe: Doppelte Kursgebühr!
Ausnahmen sind direkt beim Kurs vermerkt!
Zahlungsmodalitäten
- Die Bezahlung kann per Einzugsermächtigung erfolgen:
Geben Sie dazu bitte bei Ihrer Online-Anmeldung Ihr Einverständnis in Verbindung mit Ihrer Bankverbindung an.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, das Teilnahmeentgelt unverzüglich einzuziehen.
- Sollten Sie jedoch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, so überweisen Sie bitte das Teilnahmeentgelt für die Kurse, zu denen Sie sich angemeldet haben, innerhalb von 7 Werktagen nach der Anmeldung auf folgendes Konto:
Baden-Württembergische Bank AG,
BLZ: 600 501 01,
Konto: 7496506513,
Empfänger: Universität Mannheim Service und Marketing GmbH
Internationale Bankleitzahl
(BIC/Swift-Adresse) SOLADEST
Verwendungszweck: Kurs-Nummer und Name der Kursteilnehmer/innen bitte unbedingt angeben!
- oder aber Sie bezahlen in den ersten beiden Vorlesungswochen zu den Öffnungszeiten des Studium Generale Büros per „TeleCash“ in L 9, 7, Zi. 110. Wir akzeptieren EC-Cash sowie Kreditkarten von Visa, American Express, Eurocard / Master Charge.
- Die Bezahlung kann auch bar zu den Öffnungszeiten des Studium Generale Büros erfolgen.
Eine Rechnung bzw. Quittung wird nur nach Anfrage gestellt!!
Kurswechsel
Ihre Anmeldung zu einem Kurs ist grundsätzlich verbindlich.
Ein Kurswechsel ist möglich, sofern ein "Kurswechslerschein" des Dozenten vorliegt und Plätze im gewünschten Kurs vorhanden sind.
Kursrücktritt nach Ablauf der Frist
- Eine Abmeldung nach Ablauf der Frist (weniger als 6 Tage - stundengenau) ist nur nach persönlicher Absprache im Büro zu den Sprechzeiten oder per Telefon möglich, wenn Teilnehmer auf der Warteliste nachrücken können oder ein Ersatzteilnehmer benannt werden kann. Sollte kein Ersatzteilnehmer gefunden werden, wird das Teilnahmeentgelt dennoch fällig.
- Ein Nichterscheinen ist nicht gleichbedeutend mit einer förmlichen Abmeldung; Bei Fernbleiben vom Kurs wird das Teilnahmeentgelt grundsätzlich fällig bzw. nicht zurückerstattet.
- Bei Kursausfall oder bei Absage der Kursteilnehmer/innen in zwingenden Fällen (z. B. Krankheit, Nachweis durch ärztliches Attest) wird das Teilnahmeentgelt zurückerstattet.
- Bei zu geringer Teilnehmerzahl muss der Kurs in der Regel ausfallen, da jeder Kurs sich über die Kursgebühren selbst tragen muss.
Zertifikat
Ein Zertifikat wird am Ende eines jeden Kurses erteilt.
Bei Sprachkursen findet zum Abschluss eines jeden Kurses ein Leistungstest oder eine Hausarbeit/ Referat statt. Eine bewertete Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, sofern die Abschlussklausur erfolgreich bestanden wurde. Die regelmäßige Teilnahme am Kurs (d. h. es darf nicht mehr als zweimal, i. d. R. 4 UE gefehlt werden) wird ansonsten durch eine unbenotete Bescheinigung bestätigt.
Bei einem Wochenendkurs ist für eine Teilnahmebescheinigung die absolute Anwesenheitspflicht zwingend notwendig.
Zertifikate werden 4 Semester im Büro des Studium Generale aufbewahrt.
Diese Zertifikate gelten nicht als Leistungsnachweis im Sinne der Studien- und Prüfungsordnungen regulärer Studiengänge!!!




