Informationen für Studierende der HdWM

Studierende der HdWM haben im Frühjahrssemester 2021 die Möglichkeit an Kursen des Studium Generale der Universität Mannheim teilzunehmen.

Das neue Programm ist ab dem 10. Januar online. Die Online Anmeldung ist ab dem 07. Februar 12.00 Uhr möglich. Bis 6 Tage (stundengenau) vor Kursbeginn kann man sich online anmelden.

Bei Erstteilnahme ist zuvor eine Registrierung notwendig.

Klicken Sie hier, um sich zu registrieren.

Hier geht es zum Lageplan der Universität Mannheim und den Seminarräumen

Spezielle Regelungen für HdWM-Studierende bei der Kursbelegung

Für die Sprachen:

  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Italienisch
  • Deutsch als Fremdsprache

können ECTS Punkte erworben werden. Hierfür muss man innerhalb einer Sprache 3 Kurse belegen. Für diese 3 Kurse können dann 5 ECTS Punkte vergeben werden, wenn in den ersten beiden Kursen die Kurse bestanden wurden und im letzten Kurs eine Note erlangt wurde.

Innerhalb eines Semesters können höchstens 2 Kurse belegt werden.

Die Sprachkurse müssen 24 Einheiten beinhalten. Von diesen 24 Einheiten müssen Sie an 20 Einheiten anwesend sein. Die Anwesenheit wird durch eine Anwesenheitsliste dokumentiert.

Die Kursgebühr für einen Sprachkurs beträgt 62 Euro.

Für IT-Kurse gilt folgende Regelung:

Für die Excelkurse, die 12 oder 16 Einheiten beinhalten,  können 2 ECTS Punkte vergeben werden, wenn 2 Kurse belegt wurden und eine Hausarbeit vorliegt.

Für diese Kurse besteht absolute Anwesenheitspflicht.

Für die Kurse:

Word: Spezielle und effiziente Arbeitstechniken

Power Point: Prof. Bildschirmpräsentation

Access: Anwendung und Datenbankentwicklung

kann jeweils1 ETCS Punkt vergeben werden, wenn eine absolute Anwesenheit und eine Hausarbeit vorliegt.

Für die folgenden Kommunikationskurse:

100103 Gedächtnistraining für Studierende

100826 Kommunikationstraining für Frauen

100827 Verhandlungstraining für Frauen

kann jeweils 1 ECTS Punkt vergeben werden, wenn eine absolute Anwesenheit und ein Reflexionsbericht vorliegt.

Zahlungs- und Abmeldemodalitäten HdWM-Studierende

Teilnahmeentgelte

  • Studierende der Hochschule der Wirtschaft für Managemnet zahlen das bei den einzelnen Kursen angegebene Teilnahmeentgelt.

Zahlungsmodalitäten

  • Die Bezahlung kann per Einzugsermächtigung erfolgen: Geben Sie dazu bitte bei Ihrer Online-Anmeldung Ihr Einverständnis in Verbindung mit Ihrer Bankverbindung an.
  • Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung sind wir berechtigt, das Teilnahmeentgelt unverzüglich einzuziehen.
  • Sollten Sie jedoch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen wollen, so überweisen Sie bitte das Teilnahmeentgelt für die Kurse, zu denen Sie sich angemeldet haben, innerhalb von 7 Werktagen nach der Anmeldung auf folgendes Konto:
    • Baden-Württembergische Bank AG,
    • Empfänger: Universität Mannheim Service und Marketing GmbH
    • BIC/SWIFT: SOLADEST600
    • IBAN: DE4960050101 0008622765
    • Verwendungszweck: Kurs-Nummer und Name der Kursteilnehmer/innen bitte unbedingt angeben!
  • oder aber Sie bezahlen zu den Öffnungszeiten des Studium Generale Büros per „TeleCash“ in L 9, 7, Zi. 110. Wir akzeptieren EC-Cash sowie Kreditkarten von Visa, American Express, Eurocard / Master Charge.
  • Eine Rechnung bzw. Quittung wird nur auf Anfrage ausgestellt.

Kurswechsel

Ihre Anmeldung zu einem Kurs ist grundsätzlich verbindlich!

Ein Kurswechsel ist möglich, sofern ein „Kurswechslerschein“ des Dozenten vorliegt und Plätze im gewünschten Kurs vorhanden sind.

Kursrücktritt nach Ablauf der Frist

  • Der Teilnehmende kann bis zu sechs Tagen (stundengenau) vor Beginn der Veranstaltung ohne die Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies geschieht durch Abmeldung direkt im Anmeldeportal oder durch eine entsprechende Mail an den Veranstalter. Ein bereits entrichtetes Teilnahmeentgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung zurückerstattet.

    Eine Abmeldung weniger als sechs Tage (stundengenau) vor Beginn der Veranstaltung ist nur per Mail oder vor Ort im Büro des Studium Generale möglich. Das Teilnahmeentgelt kann nicht zurückerstattet werden, es sei denn der Teilnehmende stellt einen Ersatzteilnehmenden. Ein Anspruch auf einen Gutschein besteht nicht.

    Bei Absage des Teilnehmenden in zwingenden Fällen (z.B. durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung) wird das Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Dies gilt auch wenn der Teilnehmende eine Pflichtveranstaltung an seiner Hochschule wahrnehmen muss und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann.

    Das Nichterscheinen zum Kurs bedeutet keine Abmeldung. Das Teilnahmeentgelt wird fällig und ist nicht erstattbar.

Zertifikat

Ein Zertifikat wird am Ende eines jeden Kurses erteilt.
Bei Sprachkursen findet zum Abschluss eines jeden Kurses ein Leistungstest oder eine Hausarbeit/ Referat statt. Eine bewertete Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, sofern die Abschlussklausur erfolgreich bestanden wurde. Die regelmäßige Teilnahme am Kurs wird ansonsten durch eine unbenotete Bescheinigung bestätigt.

Zertifikate werden 4 Semester im Büro des Studium Generale aufbewahrt.