AGB

Hier finden Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.Allgemeine Geschäftsbedingungen

Universität Mannheim Service und Marketing GmbH

Stand: 1. Februar 2024

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, Kurse aller Art im Bereich Studium Generale

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle vom Kunden (nachfolgend „Teilnehmende“) mit der Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, L 9, 7, 68161 Mannheim (nachfolgend: „Veranstalter“) geschlossenen Verträge über die verbindliche kostenpflichtige Anmeldung zu Kursen im Bereich Studium Generale über die Internetadresse https://www.studiumgenerale.uni-mannheim.de/ in der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen Fassung.

Für die angebotenen Sprachprüfungen gelten die gültigen AGB der jeweiligen Testinstitute.

2. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung

Sämtliche Kurse sind grundsätzlich für Erwachsene konzipiert. Jugendliche ab 17 Jahren können nur nach Absprache und mit einer Erklärung der Erziehungsberechtigten (Entbindung von der Aufsichtspflicht) teilnehmen. Für Jugendliche unter 17 Jahren sind die Kurse nicht geeignet.

3. Vertragsschluss

Die Ankündigungen der Veranstaltungen im Programm des Studium Generale sind unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der/des Teilnehmenden zu einer Veranstaltung und der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jeweils in der zeitlichen Reihenfolge nach Anmeldezeitpunkt.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt online durch Registrierung und Anmeldung über das Kurs-Portal. Die verbindliche Anmeldung verpflichtet den Teilnehmenden zur vollständigen Bezahlung der gebuchten Leistungen.

4. Leistungsumfang

Beginn und Dauer der Veranstaltungen ist in der Kursbeschreibung angegeben. Die Lehrkräfte sind nicht berechtigt diesen Leistungsumfang zu ändern. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Die Anzahl der Plätze in den Kursen ist begrenzt. Die Auswahl der Kurse und Seminare liegt im Verantwortungsbereich der/des Teilnehmenden.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird, auch wenn die Veranstaltung mit dieser Lehrkraft angekündigt wurde.

5. Gebühren

In der Kursbeschreibung sind die Teilnahmeentgelte pro Person angegeben.

Bei Sprachkursen und Kompaktsprachkursen für Studierende der Universität Mannheim und anderer deutscher Hochschulen, SchülerInnen, Auszubildende, Au-Pairs, Beschäftigte und Mitglieder der Universität Mannheim, des Studierendenwerks Mannheim sowie Mitglieder von Absolventum beträgt die Teilnahmegebühr 69 €.

Für alle anderen Teilnehmenden beträgt das Teilnahmeentgelt 138 €, Personen im Besitz einer Mannheimer Morgencard erhalten auf diesen Preis 10 % Rabatt.

Für alle weiteren Kurse gelten die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Preise. Diese Preise gelten für Studierende der Universität Mannheim und anderer Deutscher Hochschulen, SchülerInnen, Auszubildende, Au-Pairs, Beschäftigte und Mitglieder der Universität Mannheim, des Studierendenwerks Mannheim sowie Mitgliedern von Absolventum. Teilnehmende, die nicht diesen Gruppen zuzuordnen sind, zahlen jeweils den doppelten Preis, Personen im Besitz einer Mannheimer Morgencard erhalten auf diesen Preis 10 % Rabatt.

Für Studierende der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA), der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG LU), der Hochschule der Wirtschaft für Management (HdWM) gelten abweichende Teilnahmebedingungen entsprechend den Kooperationen mit den jeweiligen Hochschulen.

Für Studierende der Universität Mannheim ist die Teilnahme an ausgewählten Sprachkursen zum vergünstigten Preis von 15 Euro statt 69 Euro möglich.

Um welche Kurse es sich handelt, ist dem Studium-Generale-Semesterprogramm zu entnehmen. Das Angebot gilt nur für Kurse, bei denen dies ausdrücklich vermerkt ist. Es ist nicht auf andere Kurse bzw. Kursarten übertragbar. Es gilt nur für einen Kurs pro Person und Semester.

Die Anzahl der vergünstigten Plätze ist auf 600 pro Semester limitiert. Diese Plätze werden in der Reihenfolge vergeben, in der sich die Teilnehmenden anmelden.

Das Angebot gilt nur für Kurse, die ab Frühjahrs-/Sommersemester 2024 buchbar sind und ist zeitlich begrenzt bis zum Ende des Herbst-/Winter-Semesters 2024.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die vergünstigte Teilnahmegebühr.

Bei Nutzung dieses Angebotes ist außerdem eine besondere Regelung zur Anwesenheitspflicht zu beachten:
Teilnehmende dürfen bei maximal 4 Unterrichtseinheiten (nicht Terminen!) unentschuldigt fehlen. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird die volle reguläre Kurgebühr fällig – d. h. es werden zusätzlich 54 Euro (die Differenz zwischen der regulären Kursgebühr von 69 Euro und der vergünstigten Kursgebühr von 15 Euro) in Rechnung gestellt!

6. Kurswechsel

Ein Kurswechsel ist nur möglich mit Zustimmung der zuständigen Lehrkraft und wenn Plätze in dem gewünschten Kurs vorhanden sind.

Sind keine Plätze vorhanden, kann das Entgelt nicht erstattet werden.

7. Zahlungszeitpunkt, -mittel und – gebühren

Das Teilnahmeentgelt wird nach der Anmeldung zum Kurs fällig.

Hierbei können Teilnehmende zwischen folgenden Zahlungswegen wählen:

  • Google Pay
  • Kreditkarte
  • Einzugsermächtigung
  • Apple Pay

8. Stornierungsfrist/Rücktrittsrecht des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn

  • für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder
  • der Kurs aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig zurückgezahlt.

Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere:

  • wenn sich Teilnehmende gemeinschaftswidrig verhalten und trotz mehrfacher Ermahnung durch die Lehrkraft die Veranstaltung durch ihr Verhalten stören,
  • wenn Teilnehmende andere Personen aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften diskriminieren (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • wenn Teilnehmende die Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbrauchen,
  • wenn Teilnehmende gegen die Hausordnung verstoßen.

In den vorgenannten Fällen wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Wird der Kurs aus von vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen abgesagt, stehen dem Teilnehmenden keine Schadensersatzansprüche zu.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Rücktritt und Kündigung Teilnehmender

Teilnehmende können bis zu sechs Tage (tagesgenau) vor Beginn der Veranstaltung ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies geschieht durch Abmeldung direkt im Kursportal. Ein bereits entrichtetes Teilnahmeentgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung erstattet.

Eine Abmeldung weniger als sechs Tage (tagesgenau) vor Beginn der Veranstaltung ist nur per Mail möglich. Das Teilnahmeentgelt kann nicht erstattet werden. Es ist aber möglich eine/n Ersatzteilnehmenden zu stellen. Ein Anspruch auf einen Gutschein besteht nicht.

Bei Absage der/des Teilnehmenden in zwingenden Fällen (z. B. durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung) wird das Teilnahmeentgelt erstattet. Dies gilt auch, wenn die/der Teilnehmende eine Pflichtveranstaltung an ihrer/seiner Hochschule wahrnehmen muss und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann.

Das Nichterscheinen zum Kurs bedeutet keine Abmeldung. Das Teilnahmeentgelt wird fällig und wird nicht erstattet.

Der/dem Teilnehmenden steht in jedem Fall der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Das Recht der/des Teilnehmenden zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

10. Zertifikate

Zum Ende eines jeden Kurses werden benotete Teilnahmezertifikate erteilt, sofern eine Leistung erbracht wurde. Die Zertifikate werden über einen Zeitraum von 2 Jahren aufbewahrt, danach vernichtet.

Eine Teilnahmebescheinigung bei IT-, Kommunikations- und Wochenendsprachkursen ist nur möglich wenn der Teilnehmende während der gesamten Dauer des Kurses anwesend war.

Bei Sprachkursen besteht Anwesenheitspflicht bei mindestens 20 von insgesamt 24 Einheiten (1 Einheit = 45 Minuten) um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten.

Hinweis: Die Zertifikate sind keine Leistungsnachweise im Sinne der Studien- und Prüfungsordungen regulärer Studiengänge.

11. Haftung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

12. Urheberrechtsschutz

Das Fotografieren und/oder die Anfertigung von Audio-/Video-Mitschnitten einer Veranstaltung ist nicht gestattet.

13. Sonstiges

Die Kurse werden in den Räumen des Veranstalters oder den Räumen der Universität Mannheim durchgeführt. Die Hausordnung ist für alle Teilnehmenden bindend.

In öffentlichen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot.

14. Datenschutz

Die/der Teilnehmende willigt ein, dass der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens Daten der/des Teilnehmenden elektronisch erfasst und bearbeitet.

15. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Teilnehmenden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, soweit die/der Teilnehmende nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn die/der Teilnehmende, der Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.